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Pilotprojekt: Internationale Kanzleien in der FHZ Shanghai

Kanzleien Shanghai FHZEs ist nicht einfach als ausländischer Rechtsanwalt in der Volksrepublik China zu arbeiten. Für Ausländer ist es verboten, direkt im Rechtswesen zu praktizieren, sprich unmittelbar an chinesischen Rechtsangelegenheiten zu partizipieren oder chinesische Rechtsberatung anzubieten. Des Weiteren ist es ausgeschlossen, dass nicht-chinesische Staatsbürger eine Rechtslizenz erhalten, die zu einer rechtsausübenden Praxis berechtigt. Dies liegt daran, dass Ausländer für die dazu notwendige Fachprüfung (National Judicial Examination) gar nicht erst zugelassen sind.

Vor diesem Hintergrund ist das kürzlich in der Shanghaier Freihandelszone (FHZ Shanghai) beschlossene Pilotprojekt für vertiefte Kooperationen in der Rechtsberatung eine gute Neuigkeit. Es ist ausländischen Anwälten und Kanzleien nun gestattet, gemeinsam mit ihren chinesischen Pendants, bzw. Partnern, zu praktizieren und sowohl chinesischen als auch internationalen Kunden in der FHZ Shanghai Rechtsberatungen zur Verfügung zu stellen. 

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