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ASEAN Economic Community (AEC) 2015: Freizügigkeit nur für einige Wenige

Dieser Artikel erschien zuerst in der Novemberausgabe 2014 des Magazins Asia Bridge

Von Silke Neugebohrn und Kyle Freeman 

Mit dem Erklimmen der Technologieleiter wächst auch in der ASEAN-Region der Bedarf an Facharbeitern. Ihren grenzüberschreitenden Einsatz will die AEC ebenso vereinfachen wie die Ausbildung gemäß internationaler Standards und Curricula.

Fachkräftemobilität ist sowohl für eine effektive Implementierung der Liberalisierung von Dienstleistungen und ausländischen Direktinvestitionen als auch für das Ziel der wirtschaftlichen Integration in der ASEAN Economic Community von großer Bedeutung. Bereits jetzt ist die Migration von Arbeitskräften in den ASEAN-Staaten eine Realität – etwa 6 Millionen Bürger sind in andere Länder der Region ausgewandert.

ASEAN

Vom Konzept der Arbeitnehmerfreizügigkeit werden laut AEC-Blueprint hauptsächlich Beschäftigte der Wirtschaftszweige Handel und Investitionen profitieren. Anerkennungsvereinbarungen für deren berufliche Qualifikation sind teilweise bereits abgeschlossen.

In Anbetracht der Heterogenität der ASEAN-Region findet unter anderem nach Singapur und Thailand mehrheitlich ein Zustrom von Arbeitskräften statt, während zum Beispiel aus Kambodscha, Laos und Myanmar unter dem Strich eine Abwanderung von Arbeitskräften zu beobachten ist. Allerdings verfügt die Mehrheit der Migranten über einen niedrigen Ausbildungsstand.

Mit dem Aufstieg der ASEAN-Länder auf der Technologieleiter wird allerdings der Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften schnell steigen. Ausländische Fachkräfte werden dann benötigt, um den zur Verfügung stehenden Pool in den einzelnen Ländern zu erweitern und zu bereichern und um einen produktiven Wettbewerb für einheimische Fachkräfte zu schaffen. Der Bereich der Arbeitsmobilität ist im AEC-Blueprint in Abschnitt A – Einheitlicher Markt und Produktionsbasis geregelt. Als strategische Aktionen für die Schaffung von Freizügigkeit von Fachkräften sieht der Blueprint unter anderem vor:

Erleichterungen für die Ausstellung von Visa und Arbeitserlaubnissen für Experten und Fachleute in den Bereichen grenzüberschreitender Handel und Investitionen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften des Aufnahmelandes

•Abschluss von gegenseitigen Anerkennungsvereinbarungen (Mutual Recognition Agreements, MRA) für wichtige Dienstleistungen

•Vereinheitlichung von Kernkompetenzen und -qualifikationen von Dienstleistungen

•Förderung der Kooperation zwischen Universitäten innerhalb der ASEAN-Region zur Mobilitätssteigerung von Studierenden und Personal (ASEAN University Network, AUN)

Zu beachten ist, dass das Konzept der Arbeitnehmerfreizügigkeit Fachkräften vorbehalten ist, und es zudem auch bei vollständiger Umsetzung des Blueprints nur für Berufsgruppen innerhalb des Wirtschaftszweiges Handel und Investitionen möglich ist, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Weiterhin gehen nach wie vor die nationalen Regelungen der einzelnen Staaten vor. Dies ist Ausdruck des sogenannten ASEAN Way, eines Kooperationsprinzips der ASEANGemeinschaft, das die Souveränität der einzelnen Staaten und der Nichteinmischung in die internen Angelegenheiten anderer Mitgliedsstaaten festlegt.

Mehr zum Thema: Ausländische Direktinvestitionen in ASEAN

Lokale Weitergabe von Wissen muss garantiert sein

Die Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitsvisa unterscheiden sich ferner in den einzelnen Mitgliedsstaaten deutlich, und Beschränkungen, die in einigen der Staaten faktisch den Zugang von Ausländern zu Anstellungen limitieren, bleiben bestehen. So müssen einem Policy Brief von ARTNet – dem Asia-Pacific Research and Training Network on Trade – zufolge zum Beispiel in Kambodscha, Thailand, Myanmar und Laos Arbeitgeber, die Ausländer einstellen, garantieren, dass Wissen lokal weitergegeben wird und die ausländischen Mitarbeiter später durch inländische ersetzt werden. Und in Indonesien dürfen Ausländer nur Positionen besetzen, die nicht durch nationale Arbeitskräfte besetzt werden können. Ausländer müssen überdies mindestens fünf Jahre relevante Berufserfahrung vorweisen, ihre Bereitschaft erklären, ihren Posten an nationale Arbeitskräfte abzutreten, und in der Lage sein, auf Indonesisch zu kommunizieren.

Um den Strom von Fachkräften im Interesse der Mitgliedsstaaten zu steuern, sind gegenseitige Anerkennungsvereinbarungen abgeschlossen worden – sogenannte Mutual Recognition Agreements (MRAs). Mit ihnen erkennen die ASEAN-Länder Qualifizierungen, bestimmte Anforderungen, Lizenzen und Zertifizierungen an, die von anderen ASEAN-Staaten erteilt oder ausgestellt wurden. Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Ausbildungsstandards und -methoden der einzelnen Länder kann die Aushandlung von MRAs jedoch recht kompliziert sein. Abgeschlossen wurden sie bereits für die Bereiche Buchhaltung, Ingenieurwesen, Medizin, Zahnmedizin und Krankenpflege. Rahmenvereinbarungen, die die Plattform für die Verhandlung eines MRA bilden, werden für 2015 in den Bereichen Architektur und Vermessungswesen erwartet. Da sich das Erhalten der Arbeitserlaubnis für ein Mitgliedsland nach dessen nationalen Vorschriften richtet, bedeutet der Abschluss eines MRA für eine bestimmte Berufsgruppe jedoch nicht gleichzeitig, in anderen Mitgliedsstaaten auch tatsächlich arbeiten zu können. Die Festlegung von Kernkompetenzen im Hinblick auf berufliche Qualifikationen gestaltet sich ebenfalls kompliziert.

In den Dienstleistungsbereichen mit prioritärer Integration war die Definition von Kernkompetenzen im Jahr 2009 vorgesehen. Zu den sogenannten Priority Integration Services (PIS) gehören E-Commerce, das Gesundheitswesen, Flugreisen, Tourismus und Logistik. Bis dato wurden jedoch auch für sie noch keine einheitlichen Kernkompetenzen veröffentlicht. In sämtlichen anderen Dienstleistungssektoren sollen Regelungen im Jahr 2015 folgen.

Verstärkte Nutzung von Englisch wird helfen

Eine effektive Kooperation im Universitätsnetzwerk AUN hinsichtlich der Mobilität von Studierenden und Angestellten ist bislang begrenzt. Auch hier stehen die großen Unterschiede zwischen Standards und Curricula der einzelnen Institutionen im Weg. Auch wird zumeist in der Landessprache gelehrt, wodurch sprachliche Barrieren entstehen. Auch bestehen traditionell eher Kooperationen mit Institutionen in Drittregionen wie Nordamerika oder Europa. Eine dadurch verstärkte Nutzung der englischen Sprache sowie eine schrittweise Angleichung der Curricula könnte in Zukunft für die Arbeitsmobilität innerhalb der ASEAN-Region von Nutzen sein.

Insgesamt entsprechen die im Rahmen der AEC 2015 geplanten Maßnahmen zur Arbeitsmobilität keineswegs einer umfassenden Freizügigkeit von Fachkräften, sondern bleiben auch innerhalb dieser Gruppe wenigen Berufsgruppen vorbehalten. Weiterhin ist die effektive Umsetzung der Maßnahmen durch die Heterogenität von beruflichen Qualifikationen und Standards sowie das Vorgehen von nationalen Regelungen kompliziert. Welche Auswirkungen dies im Zusammenspiel mit den anderen Grundfreiheiten der AEC 2015 auf die wirtschaftliche Integration der ASEAN-Staaten hat, bleibt daher abzuwarten.

 

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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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