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Thematischer Überblick: Ist Ihr Unternehmen bereit für den Handel mit Indien?

Wenn ein international agierendes Unternehmen über ein gewisses Maß an Erfahrung und Erfolg im Handel mit Indien verfügt, ist der nächste Schritt meist die Gründung einer eigenen ausländisch investierten Handelsgesellschaft (foreign invested commercial enterprise, FICE) vor Ort.

Dieser Artikel stammt aus unserem neuen Asia Briefing Magazin: Importieren nach Asien

Indien ist einer der wichtigsten Zukunftsmärkte Asiens mit einem großen Angebot an natürlichen Ressourcen und gut ausgebildeten Arbeitskräften. Der starke Anstieg von Indiens Handelsvolumen in den letzten Jahren bietet Unternehmen gute Geschäftschancen. Die Gründung einer Handelsgesellschaft in Indien ist jedoch mitunter nicht einfach, da der Prozess zahlreiche Schritte erfordert. Es ist vor allem wichtig, sämtliche Registrierungen durchzuführen, um barrierefrei handeln zu können und um alle eventuellen Steuererleichterungen zu erhalten. Im Folgenden führen wir die wichtigsten Eckpunkte auf.

Registrierung einer Gesellschaft in Indien

Das zentrale Gesetz, welches den indischen Import-/Exporthandel regelt, stammt aus dem Jahr 1992 und wird als „Außenhandelsakt (Entwicklung und Regulierung) 1992“ bezeichnet. Um eine Gesellschaft in Indien gründen zu können, wird zunächst eine “Director Identification Number“ (DIN) benötigt, welche vom Ministerium für Unternehmensangelegenheiten ausgestellt wird. Nach dem Erhalt der DIN kann der Antrag für die Einschreibung in das Unternehmensregister gestellt werden. Der Antrag auf Registrierung muss unter anderem die Namen der Direktoren der Gesellschaft, den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsadresse enthalten. Nach der Registrierung wird eine Urkunde über die Eintragung als indische Gesellschaft ausgestellt.

Registrierung bei der Generaldirektion für Außenhandel

Die zentrale Stelle, welche sich mit Förderung und Regulierung von Außenhandel befasst, ist das Ministerium für Handel und Industrie. Die Generaldirektion für Außenhandel ist innerhalb des Ministeriums die zentrale Anlaufstelle für Import und Export. Diese verfügt über eine Datenbank, welche alle in Indien tätigen Import-/Exportgesellschaften enthält. Nach der obligatorischen Registrierung bei der Generaldirektion wird Unternehmen eine sogenannte IEC Nummer zugeteilt (ein zehnstelliger Code, der bei jeder einzelnen Import/ Export vom Zoll verlangt wird). Für den Antrag auf Registrierung muss zum einen das sogenannte „Aayaat Niryaat“ Dokument (ANF2A) bei der nächsten regionalen Vertretung der Generaldirektion eingereicht werden. Weiterhin ist unter anderem eine „Permanent account number“ (PAN) nötig, welche allgemein für alle finanziellen Transaktionen in Indien benötigt wird. Die IEC Nummer wird, mit Ausnahme von kleineren Mengen aus einigen direkten Nachbarstaaten (Nepal, China, Myanmar und einige regionale Häfen), für alle Importvorhaben benötigt.

Im Anschluss an die Registrierung bei der Generaldirektion ist eine Registrierung beim Gremium für Exportförderung sinnvoll. Dies ist eine non-profit Organisation, welche indische Exportwaren fördert. Für Exportunternehmen ist eine Registrierung daher wichtig.

Registrierung bei den Steuerbehörden

Um sämtliche Steuervorteile des Import-/Exportgeschäfts ausnutzen zu können, ist es von zentraler Wichtigkeit, dasseine Firma bei allen Steuerbehörden registriert ist. So gibt es etwa für Exportprodukte Ausnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer. Deshalb ist eine Registrierung sowohl bei den regionalen Abteilungen wie auch bei der Export Import Kreditgewährungs-Kooperation von großem Nutzen. Beide haben von Bundestaat zu Bundestaat unterschiedliche Verfahren. Im Bereich des Exports ist außerdem eine Registrierung bei der regionalen indischen Handelskammer nötig, da diese relevante Herkunftszertifikate ausstellt. Außerdem bietet sie Information und Unterstützung an, etwa bei der Organisation von weiteren gesetzlichen Anforderungen, wie Transportversicherungen, richtiger Lagerung und Qualitätsinspektionen.

Erhalt von Import/Export Lizenzen

Die meisten Güter können ohne Lizenz nach Indien importiert werden (Genauere Informationen finden Sie im Text „Allgemeine Einfuhrbestimmungen in Indien“, welcher ebenfalls Teil dieses Hefts ist). Ist jedoch eine Lizenz erforderlich, können Produkte, die ohne diese eingeführt werden, als unautorisiert deklariert werden, was zur Konfiszierungen oder Abweisung führen kann. Importlizenzen sind je nach Gütern 18 oder 24 Monate gültig. Im Bereich Export hängt die Erfordernis einer Lizenz von der Einstufung der zu exportierenden Güter nach dem indischen Handels-Klassifizierungs- und Harmonisierungssystem (ITC-HS) ab. Ist nach diesen System eine Exportlizenz erforderlich, ist diese bei der Generaldirektion für Außenhandel zu beantragen.

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Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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