Für Unternehmen, die mit Indien Handel treiben wollen, ist es wichtig, die für Im- und Exporte geltenden Vorschriften und Rahmenbedingungen zu kennen. Einige Einfuhrbestimmungen, welche für Importe gelten, werden im Folgenden aufgezeigt.
Dieser Artikel stammt aus unserem neuen Asia Briefing Magazin: Importieren nach Asien
Das indische Import/Export Gesetz stammt aus dem Jahr 1992. Wenn nicht ausdrücklich anders geregelt, ist der Import und Export von Gütern grundsätzlich frei erlaubt, eine Registrierung bei der Zuständigen regionalen Behörde ist jedoch nötig. Ohne einen Import Export Code (IEC) dieser Behörde erteilt der Zoll keinerlei Freigabe für sämtliche Güter.
Das indische Handels-Klassifizierungs- und Harmonisierungssystem teilt Importgüter in drei Kategorien ein: Eingeschränkt, Gesteuert und Verboten. Es existiert ein Katalog in welchem diese Güter aufgelistet sind. Nicht unter diese Kategorien fallende Produkte können mit IEC frei importiert werden.
Eingeschränkte Güter
Diese Güter können nur mit einer Importlizenz, ausgestellt von der relevanten lokalen Behörde, eingeführt werden. Diese Lizenz gibt genau an, in welcher Weise mit den Gütern verfügt werden darf. Eine Importlizenz ist standardmäßig für 24 Monate für Investitionsgüter und 18 Monate für alle anderen Güter gültig.
Gesteuerte Güter
Güter mit genauen Vorgaben für Handhabung und Transport werden als Gesteuerte Güter („Canalized Goods“) bezeichnet. Für den Import werden spezielle „Canalizing“ Agenturen benötigt. Artikel, die in diese Kategorie fallen, sind Petroleumprodukte, landwirtschaftliche Rohprodukte wie Getreide und Pflanzenöl sowie einige pharmazeutische Produkte.
Verbotene Güter
Einfuhr derartiger Artikel ist strengstens verboten. Wilde Tiere, tierische Schmierfette und Öle, Tiermägen und unbearbeitetes Elfenbein fallen unter diese Kategorie.
Einfuhrabgaben
Standardabgabe
Hierunter wird der normalerweise auf sämtliche Güter erhobene Import- und Exportzoll verstanden. Die meisten Güter in Indien sind von den normalerweise auf Importe erhobenen Zöllen befreit. Es existieren zwei Sätze: der Standardsatz, sowie ein ermäßigter Satz, angewandt abhängig vom Herkunftsland der importierten Güter.
Zusätzliche Einfuhrabgabe (Ausgleichszoll)
Auf importierte Waren wird zusätzlich ein Ausgleichszoll erhoben, dessen Sätze denen der Verbrauchssteuer für in Indien gefertigte Produkte entspricht. Falls ein importiertes Produkt nicht in Indien hergestellt wird, wird ein ähnliches Produkt zur Ermittlung des Zollsatzes herangezogen und bei mehreren ähnlichen Produkten der höchste Satz angewandt.
Zusätzliche Abgabe (Umsatzsteuer)
Diese entspricht der Umsatzsteuer auf Einkäufe in Indien, kann jedoch 4% nicht übersteigen und wird unter bestimmten Voraussetzungen erstattet
Anti-Dumping Abgabe
Diese kann im Falle von Dumpingpreisen erhoben werden und gleicht den Wertunterschied aus.
Ausgleichszoll auf subventionierte Waren
Wird erhoben um die Wettbewerbsverzerrung durch Subventionen durch das Herkunftsland auszugleichen, ausgenommen sind Subventionen für Forschung, Umweltschutz und Entwicklung.
Schutzzölle I (Safeguard Duties)
Diese werden eingesetzt, um einheimische Produkte zu bevorzugen, etwa bei einer Überschwemmung des Marktes mit Waren aus dem Ausland. Ausgenommen sind Importe aus Entwicklungsländern. Die Regierung kann zeitlich begrenzte Ausnahmebescheide ausstellen.
Schutzzölle II (Protective Duties)
Diese ähneln den Safeguard Duties und werden erhoben, um einzelne Industriesektoren zu schützen. Auf Vorschlag der Zollkommission werden sie zeitlich begrenzt durch die Zentralregierung eingesetzt.
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