Singapur und eine Anzahl anderer ASEAN Länder bieten vorteilhafte Steuergutschriften und Konzessionen an, welche darauf abzielen Investitionen aus dem Ausland anzuziehen. Ein Teil von Singapurs Doppelbesteuerungsabkommen beinhalten Maßnahmen zur Steuerersparnis, welche sicherstellen sollen, dass Vorteile aus den Steuererleichterungen der Ursprungsstaaten nicht im Staat der Niederlassung abgeschöpft werden.
Unter diesen Vorgaben behandelt der Staat der Niederlassung das Objekt wie wenn es die übliche Unternehmensteuer für sein Einkommen bereits im Ursprungsland gezahlt hätte, auch wenn es gerade Steuererleichterungen oder andere Konzessionen genießt. Im Kern wird also das Einkommen nach diesem Vertrag zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung ausgespart. Im Moment sind die Staaten mit denen Singapur solche Vereinbarungen hat Malaysia, Vietnam, die Philippinen, Myanmar, Brunei, Kanada und Neuseeland.
Quellensteuer: Dividenden
Singapur verfügt über keine Dividendensteuer in seinem Klasse 1 Unternehmensteuersystem, was bedeutet, dass eine Firma aus Singapur seine Nach-Steuergewinne frei, ohne weitere Steuern, an sowohl ansässige als nicht-ansässige Teilhaber vergeben kann. Einige von Singapurs Vertragspartnern schöpfen eine Quellensteuer auf Dividenden ab, allerdings reduzieren viele Doppelbesteuerungsabkommen die Rate, die normalerweise unter heimischen Gesetzen fällig wäre.
Quellensteuer: Zinsen und Lizenzgebühren
Steuerabkommen helfen zu klären, welcher Zuständigkeit Zinserträge und Lizenzgebühren entstammen. Normallerweise ist der jeweilige Residenzstaat des Zahlers der Zinsen und Entgelte zuständig. In speziellen Fällen erheben beide Staaten Steuern auf Zinsen und Entgelte, wenn auch zu geringeren Raten. Singapurs heimische Quellensteuer auf Zinserträge und Lizenzgebühren, welche von nicht ansässigen Unternehmen durch Tätigkeiten in Singapur eingenommen werden, ist die allgemein geltende Unternehmensteuer von 17% (oder 20% in Bezug auf Individuen). Für alle anderen Zahlungen ist es die einheimische Quellensteuer von 15% auf Zinserträge und 10% auf Lizenzgebühren.
Investment durch Singapur leiten
Das folgende Beispiel zeigt auf, wie ein Unternehmen 5% im Bereich der Quellensteuer eines Investments in Indonesien sparen kann, indem es dieses durch Singapur leitet. Wenn eine indonesische Nebenstelle versucht ihren Profit an ihre Muttergesellschaft zu weiterzuleiten, werden die relativ hohen 20% der indonesischen Quellensteuer auf Dividenden fällig (unter der Annahme, dass die Muttergesellschaft in einem Staat ist, der keine Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien hat, welches ja den Prozentsatz verringern würde). Durch das Einfügen einer Holdinggesellschaft in Singapur zwischen die indonesische Filiale und Muttergesellschaft kann ein Unternehmen Vorteil aus der Quellensteuer auf Dividenden (15%) aus dem indonesisch-singapurischen Steuerabkommen ziehen. Da Singapur keine eigene Quellensteuer auf Dividenden einhebt, kann die Holdinggesellschaft in Singapur den übrigen Profit ohne weitere Besteuerung an die Muttergesellschaft weiterleiten.
Singapurs Doppelbesteuerungsabkommen: Abschließende Gedanken
Singapurs weitreichendes Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen schwächt die Problematik der Doppelbesteuerung zu einem maßgeblichen Teil ab. Die Berücksichtigung dieser Abkommen ist essentiell dafür, dass Unternehmen, welche in mehreren Gerichtsbarkeiten aktiv sind, die nötigen Steuerpflichten erfüllen können ohne einen Nachteil aus einer überbordenden Steuerlast zu ziehen. Singapurs günstige Doppelbesteuerungsabkommen, welche es internationalen Unternehmen ermöglicht haben konkurrenzfähig zu lokalen Firmen bleiben, ist ein Grund der es dem Stadtstaat erlaubt auch weiterhin seinen Status als internationales Investitionszentrum zu behalten.
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