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Indien gestattet ausländische Direktinvestitionen für Partnergesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Partnerships – LLPs) unter bestimmten Auflagen

Die Reserve Bank of India” (RBI) hat bekannt gegeben, dass LLPs künftig unter bestimmten Auflagen, Empfänger für ausländische Direktinvestitionen (FDI) sein können. Die Mitteilung der RBI finden Sie hier.

Durch diese Änderungen erhalten LLPs eine Aufnahmeberechtigung für von der Regierung genehmigte ausländische Direktinvestitionen. Hierbei handelt es sich um Bereiche, die solche Direktinvestitionen zu 100 Prozent zulassen. Die Anforderungen hinsichtlich der Preisgestaltung sind zudem an die folgenden Bedingungen geknüpft:

Ausländische Direktinvestition in eine LLP, ob durch Kapitaleinlage oder durch Erwerb/Übertragung von Gewinnanteilen, müssen mindestens in gleicher Höhe zum angemessenen Preis liegen, der unter Anwendung von international anerkannten Bewertungsstandards und üblicher Praxis im Markt erarbeitet wurde (im Weiteren als „angemessener Preis der Kapitaleinlage/Gewinnanteile einer LLP“). In Folge dessen muss ein Bewertungszertifikat durch einen Wirtschaftsprüfer, einen Kostenbuchhalter oder einen zugelassenen Gutachter des Zentralregierungsausschuss ausgestellt werden.

Im Falle der Übertragung der Kapitaleinlage/Gewinnanteile von einem ansässigen zu einem nicht ansässigen Unternehmen sollte der Transfer gegen ein Entgelt von mindesten dem Betrag des angemessenen Preises der Kapitaleinlage/Gewinnanteile einer LLP betragen. Des Weiteren soll im Falle einer Übertragung der Kapitaleinlage/Gewinnanteile von einem nicht ansässigen zu einem ansässigen Unternehmen diese gegen ein Entgelt von höchstens dem Betrag des Angemessenen Preises der Kapitaleinlage/Gewinnanteile einer LLP erfolgen.

Zahlungen und jegliche Übertragungen von Kapitaleinlagen und Gewinnanteilen der LLP sind nur über die üblichen Bankwege gestattet oder als Kontoschuld der betroffenen Person.

Anzeigepflichtig sind wie folgt:

(i) LLPs müssen dem Regional Office der Reserve Bank über Folgendes berichten: Einzelheiten über den erhaltenen Betrag als Gegenleistung für die Kapitaleinlage und den Gewinnanteil. Hierfür vorgesehen, das Formblatt „FOREIGN DIRECT INVESTMENT-LLP(I)” wie im Anhang II gegeben, zusammen mit einer Kopie/n des FIRC/s die den Erhalt der Überweisung belegt. Dem beigefügt muss auch ein KYC Bericht über den nicht ortsansässigen Investor im Anhang IV, durch eine AD Category – I Bank und ein Bewertungszertifikat bezüglich der Preisgestaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, aber nicht später als 30 Tage vom Zeitpunkt des Erhalts des Betrages. Der Bericht würde dann durch das betroffene Regional Office anerkannt werden, welches dann eine „Unique Identification Number (UIN)“ für den angegebenen Betrag vergibt.

(ii) Die AD Category – I Bank in Indien, die die Überweisung erhalten, sollten einen KYC Bericht hinsichtlich der ausländischen Investoren den Überseebanken, die für die Überweisung des Betrages zuständig sind, zukommen lassen.

(iii) Desinvestition/Übertragung von Kapitaleinlagen oder Gewinnanteilen zwischen ansässigen und nicht ansässigen Unternehmen bedarf einer Berichterstattung innerhalb von 60 Tagen nach Kapitaleingang. Hierfür vorgesehen, ist das Formblatt „Foreign Direct Investment-LLP(II)” wie angegeben im Anhang III.

Weitere wichtige Angaben schließen die Berechtigung für nachgelagerten Investitionen in LLPs mit ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
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Weiterführende Lektüre:

Taking Advantage of India’s FDI Reforms

expanding_your_business_to_india_and_vietnam_coverIn der ersten Ausgabe vom Indien Briefing Magazine 2014 erkunden wir wichtige Änderungen Indiens Auslandsinvestitionspolitik und skizzieren verschiedene Optionen für die Etablierung von Betriebsstätten, einschließlich der Schaffung von hundertprozentig ausländisch investierten Tochtergesellschaften in den Sektoren, welche hundertprozentige ausländische Direktinvestitionen erlauben. Wir erkunden einige zusätzlich Steuern, welche für hundertprozentig ausländisch investierte Tochtergesellschaftsunternehmen gelten, und bieten einen Ausblick darauf, was Anleger dieses Jahr in Indien erwarten können.

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