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Steuererleichterungen für Holdinggesellschaften in Singapur

SINGAPUR – Der folgende Beitrag wurde erstmals in der Asia Briefing Ausgabe März 2014 unter dem Titel „Gateway to ASEAN: Singapore Holding Companies“ veröffentlicht.

Abgesehen von dem bereitgestellten gesetzlichen Rahmen zwischen der Muttergesellschaft und seinem in Asien befindlichen Anlagebestand, ermöglichen Singapur Holdinggesellschaften zudem ausländischen Firmen die Vorteile der zahlreichen Steuerabkommen zu beanspruchen. Singapurs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) begrenzen oder eliminieren die Höhe der Quellensteuer, zahlbar auf Dividenden aus Überseebesitz. Ein geringer Körperschaftsteuersatz von 17 Prozent und keine Kapitalertragsteuer machen Singapur zu einer idealen Gerichtsbarkeit für Basisoperationen der Holdinggesellschaften.

Eine Doppelbesteuerung tritt dann auf, wenn Unternehmen für identische Erträge in zwei verschiedenen Zuständigkeitsbereichen die Steuer entrichten müssen. In der Regel kommt es dazu, sobald ein Unternehmen Einnahmen durch Auslandsgeschäfte erzielt. In einem solchen Fall können sowohl das Heimatland so wie auch das Land in dem die Einnahmen erwirtschaftet worden sind, ein Anrecht auf Besteuerung haben, da diese unter die jeweiligen Zuständigkeit ihrer inländischen Steuergesetze fällt. Zu einem weiteren Fall der Doppelbesteuerung kann es kommen, wenn ein Unternehmen in mehr als nur einem Land ansässig ist. Dadurch kann es automatisch in beiden Ländern steuerpflichtig werden. Doppelbesteuerung  hat eine stark abschreckende Wirkung auf grenzübergreifende Investitionen. Daher arbeiten Länder oft zusammen um durch den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen für bilaterale Steuererleichterungen zu sorgen

Singapur selbst verfügt über eines der weltweit umfangreichsten DBA Netzwerke, mit über 70 global gültigen DBAs. Singapur hat DBAs mit China, Indien und allen Mitgliedstaaten der ASEAN Region, ausgenommen Laos und Kambodscha. Darüber hinaus besitzt Singapur einige begrenzte DBAs, die nur die Einnahmen berücksichtigen, die durch den Luft- und Schifffahrttransport erzielt werden. Partnerländer sind unteranderem Hong Kong und die USA. Auch wenn kein DBA Anwendung findet, so bietet Singapur unilaterale Steuergutschriften an um so eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Um dieses Gutschrift zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Wer qualifiziert sich für eine Erleichterung durch ein DBA?

Die Vorteile dieser Begünstigungen können lediglich Singapurs Abkommenspartner sowie in Singapur ansässige Unternehmen in Anspruch nehmen.  Ein Unternehmen muss zuerst ein „Certificate of Residence (COR)” – Ansässigkeitsnachweis – von der „Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS)” erhalten. Erst nach Erhalt des Nachweises können die durch die Abkommen vorgesehenen Begünstigungen beansprucht werden. Singapur wird somit die neue Steueransässigkeit.

Um einen COR zu erhalten, muss ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeiten und auch seine Unternehmensleitung ausschließlich in Singapur führen. Der bloße Eintrag ins Handelsregister ist nicht ausreichend, damit die Voraussetzungen als erfüllt angesehen werden können. Das IRAS sieht folgende Punkte vor: das Abhalten der Vorstandsitzungen in Singapur; andere verwandte Unternehmen mit Präsenz in Singapur; und mindestens ein Vorstandsmitglied oder Schlüsselmitarbeiter in Singapur befindlich.

Eine ausländische Holdinggesellschaft in Singapur, die ausschließlich passive oder ausländische Einnahmequellen besitzt, muss begründen, warum es ein Büro in Singapur eröffnen möchte und es muss die IRAS überzeugen, dass die Unternehmensleitung und -verwaltung in Singapur stationiert ist. Nutzungsverträge, die Geistiges Eigentum, das in Singapur registriert ist und für ASEAN Niederlassungen zugelassen ist, oder Vereinbarungen die Managementdienstleistungen von Singapur ausüben, sind mögliche Wege auf denen Leitung und Verwaltung in Singapur ausgeübt wird.

Investoren müssen sicherstellen, dass sie nicht in Konflikt mit dem „Anti Avoidance Law“ oder Verrechnungspreisvorschriften geraten. Die IRAS billigt „Treaty Shopping“  sowie den Missbrauch seiner DBAs durch Unternehmen mit geringer kommerzieller Bedeutung in Singapur nicht. Ausländische Investoren müssen sich vor den Anforderungen des wirtschaftlichen Gehalts unter den Missbrauchsvorschriften in Acht nehmen. Diese können einem Unternehmen die Steuerbegünstigungen verweigern oder diese sogar gänzlich aufheben.

Betriebstätte

Das Konzept einer Betriebstätte Ist praktisch in allen Abkommen vorhanden. Sollte ein Unternehmen mit Ortsansässigkeit dem einen Vertragsstaat Geschäftstätigkeiten in dem anderen Vertragsstaat ausüben, so sehen die meisten DBAs vor, dass Gewinne nicht im anderen Vertragsstaatbesteuert werden, solange das Geschäft nicht durch eine Betriebstätte ausgeübt wird. Sobald eine Betriebstätte erlangt wurde, kann das Unternehmen für gewöhnlich der Körperschaftsteuer unterliegen und qualifiziertes Personal der Einkommensteuer im anderen Vertragsstaat unterliegen.

Das Vorhandensein einer Betriebstätte bestimmt in der Regel wo ein Unternehmen seine Gewinne erzielt und wo es in Hinsicht der DBAs besteuert wird. Dies hat zudem einen großen Einfluss auf die Rechtsform, die ein Unternehmen für die Geschäftsausübung wählt.

Welche Erleichterungen sind verfügbar

Es gibt zwei Hauptmethoden unter denen Singapur und seine Abkommenspartner eine Entlastung der Doppelbesteuerung gewähren. Gemeint sind die Kreditmethode und die Befreiungsmethode. Diese können sowohl getrennt als auch in Kombination angewendet werden.

Die Kreditmethode

Unter der Kreditmethode gewährt Singapur einem Unternehmen, dass bereits Steuern für seine Gewinne im Ursprungsland gezahlt hat, in der Regel eine Auslandssteuergutschrift. Das Unternehmen kann diese Gutschrift zum Ausgleich seiner Steuerverpflichtung in Singapur verwenden. Laut Singapurs Gesetzgebung ist vorgesehen, dass diese Steuergutschrift nur gegen Steuerverpflichtungen gesetzt werden kann die aus gleicher Einkommensquelle in Singapur stammen und nicht für das Einkommen aus anderer Herkunft. Ist der Steuersatz im anderen Vertragsstaat höher als der Steuersatz in Singapur, so trägt das Unternehmen den Steuersatz des anderen Vertragsstaats.

Die Befreiungsmethode

Unter der Befreiungsmethode sind Unternehmensgewinne gemeint, die bereits im anderen Vertragsstaat besteuert wurden und im Regelfall fortan von der Besteuerung in Singapur befreit sind. Ist der Steuersatz des anderen Vertragsstaats geringer als der Steuersatz in Singapur, so ist die Befreiungsmethode, der Kreditmethode vorzuziehen, da mit einer insgesamt geringeren Steuerpflicht zu rechnen ist.

Singapurs inländische Gesetzte befreien zudem auch Dividenden aus ausländischen Quellen, Filialgewinne und Dienstleistungserträge aus ausländischen Quellen. Jedoch wird vorausgesetzt, dass diese bereits im Ursprungsland besteuert worden sind und dass der höchste Körperschaftsteuersatz (auch bekannt als Höchstsatz) mindestens 15 Prozent beträgt, auch wenn das Einkommen selbst nicht zum Höchstsatz besteuert wurde.

Singapurs DBAs: Abschließende Worte

Singapurs umfassendes DBA Netzwerk mildert die Probleme der Doppelbesteuerung zum größten Teil. DBA Erwägungen sind essential um sicherzustellen, dass Unternehmen, welche unter den Zuständigkeitsbereich multipler Steuerbehörden fallen, dennoch seiner Steuerverpflichtung in diesen Ländern nachkommen kann, ohne eine exzessive Steuerbelastung zu erfahren. Singapurs bevorzugten DBAs verhalfen dem Stadtstaat, den Status als internationaler Knotenpunkt für Investitionsgeschäfte zu erlangen, indem Unternehmen die Möglichkeit gegeben wurde, mit lokalen Unternehmen in Asien zu konkurrieren.


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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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