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Erkennen und Vermeiden von Betrugsfällen in Indien

Der folgende Artikel ist ein Auszug aus der April 2014 Ausgabe des India Briefing MagazineEinführung in Indiens Auditprozess“.

DELHI – Wenn auch nur eine Nebensächlichkeit in der jährlichen Betriebsprüfung, so ist die frühzeitige Feststellung von Betrug und Fehlern gleichermaßen wichtig, wie die Tatsache ob eine Unternehmensbilanz den tatsächlichen Stand der Dinge wiederspiegelt. In Indien geschäftstätige Unternehmen müssen sich zu jeder Zeit über die Ursachen von Betrugsfällen bewusst sein. Aus Sicht der Betriebsprüfung ist der Unterschied zwischen Betrug und Fehler sehr minimal.

Nach Angaben im KPMG Bericht 2012 über Betrug in Indien sollen in den vergangenen zwei Jahren rund 55 Prozent aller begutachteten Unternehmen Opfer von Betrugsfällen gewesen sein. Dies führt trotz aller Bemühungen des Managements zur Schaffung einer kontrollierten Unternehmensumwelt. Während das Management die erste Linie der Verteidigung gegen Betrug und Fehler darstellt, so werden interne und externe Prüfer oft als zweite Verteidigungslinie angesehen.

Betrug ist die bewusste und vorsätzliche Falschdarstellung von Finanzangaben zur absichtlichen Täuschung Anderer (Anteilseigner, Regierung usw.). Dies beinhaltet sowohl die Unterschlagung von Geldern bzw. Zweckentfremdung von Gütern, sowie die Veruntreuung von Geschäftskonten.

Die Unterschlagung von Geldern und Gütern umfasst eine Reihe spezifischer Aktivitäten, einschließlich aber nicht beschränkt auf:

  • Aufzeichnung fiktiver oder gefälschter Zahlungen
  • Fälschung der Buchungssumme aller eingegangenen Zahlungen
  • Zweifache Auflistung derselben Zahlung
  • Verbuchung von mehr Zahlungen als tatsächlich getätigt, durch Änderung der Zahlen auf Belegen
  • Veruntreuen nicht ausgezahlter Gehälter
  • Verzeichnung von persönlichen Ausgaben als Firmenkosten

Betrug in Form von Kontenmanipulation bedeutet, die eigenen Geschäftskonten vorteilhafter darzustellen, als sie in Wirklichkeit sind und die Schönung der Gewinn- und Verlustzahlen des Unternehmens sowie seiner finanziellen Situation im Ganzen. Solche Betrugsfälle werden ausschließlich auf Vorstandsebene begangen. In den folgenden Fällen kann von Betrug ausgegangen werden:

  • Fehlende Belege, Rechnungen, Schecks oder Verträge
  • Unstimmigkeiten in der Bilanzsumme
  • Erhebliche Schwankungen zwischen Brutto- und Nettogewinnspanne
  • Unterschiede zwischen Bestand laut Liste und tatsächlich gezähltem Bestand
  • Wenn die Kontensteuerung nicht mit den Geschäftsbüchern übereinstimmt
  • Wenn Parteien widersprüchliche Angaben bezüglich der Unstimmigkeiten machen

Der Hauptunterschied zwischen „Betrug“ und „Fehler” lässt sich in der Regel auf vorsätzliche Täuschung zurückführen. Eine Unterscheidung stellt in der Praxis jedoch ein schwieriges Unterfangen dar. Wirtschaftsprüfern wird ein Ermessensspielraum eingeräumt, wenn sie ihren endgültigen Jahresabschlussbericht vorbereiten. Sie sind jedoch nicht ermächtigt, ein rechtskräftiges Urteil darüber zu fällen, ob es sich tatsächlich um Betrug handelt. Vielmehr ist die Entscheidung des Prüfers ein Wegweiser und nicht abschließender Natur. Sein Urteil ist einzig auf die Daten gestützt, die er während seiner Überprüfung der Geschäftsberichte erhoben hat.

Wenn von einem Betrug auszugehen ist, so wird der Verdacht des Prüfers in seiner Entscheidung wiedergegeben. Eine interessierte Partei würde dann folglich entscheiden, ob eine tiefgreifende Untersuchung der fragwürdigen Belange vorgenommen werden soll.

Betrugsrisikomanagement

Nach Aussage der „Association of Certified Fraud Examiners 2012“, beträgt der durch Betrüger verursachte durchschnittliche Verlust 25.000 US$ im ersten Jahr. Auf zehn Jahre hochgerechnet kann von einem durchschnittlichen Verlust von bis zu 230.000 US$ ausgegangen werden.

Um das Betrugsrisiko zu mildern muss zunächst ein stabiles Kontrollnetz gespannt werden, einschließlich eines Audits für Haushaltsprozesse, ethische Grundsätze, Qualitätskontrolle und Prozessüberwachung durch den Führungsstab und bedarf einer regelmäßigen Durchführung. Schwächen im Kontrollnetz machen ein Unternehmen anfällig für Betrugsfälle.

Außer einem starken Kontrollnetz, sollte ein Unternehmen zudem eine Sevicenummer für anonyme Informanten einführen die als vorbeugende Maßnahme dient um betrügerischem Verhalten frühzeitig entgegenzuwirken. Dies ist eine effektive Maßnahme zur Betrugsfeststellung. Zusätzlich erging durch das Gesellschaftsrecht von 2013 eine Verfügung, die Unternehmen zur Einführung eines solchen „Frühwarnsystems“ zur Alarmierung der Führungsebene über Betrug auf Angestellten- oder Vorstandsebene berechtigt.

 

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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