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Rechtsformen & Anforderungen für Investitionen  in Indonesien

Von Chris Devonshire-Ellis

Partner, Dezan Shira & Associates

Indonesiens Nähe zu China macht, das Land zu einem sinnvollen Standort, um vorhandene Produktionsstandorte durch indonesische Standorte zu ergänzen. Zudem macht die Größe der Bevölkerung Indonesien selbst zu einem interessanten Absatzmarkt sowie zu einem sinnvollen Standort, um an andere asiatische Länder angebunden zu sein. Der Grund sind u. a. die starken Handelsverbindungen in entwickelte Länder wie Japan und Südkorea, wovon australische Produzenten durch Ihre Investitionen bereits profitieren..   

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Zusammenfassend bietet Indonesien viele Vorteile für ausländische Investoren. Indonesiens Mitgliedschaft bei der ASEAN, dem Freihandelsabkommen mit China, die umfassende Anzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und die geographische Position zwischen den großen Verbrauchermärkten in China und dem Reichtum von „Australasia“. Indonesien wird schon bald zu einer bedeutendsten globalen Industriestandorte werden, das seine Rolle an Asiens verlängerter Werkbank einnimmt. Es bietet einen Strauß an Möglichkeiten für Investoren, von vorteilhaften Handelsabkommen bis hin zur günstigen strategischen Lage des Landes. 

Indonesien erlaubt folgende Rechtsformen welche ausländische Investoren nutzen können: 

Repräsentanz (RO) 

  • Ein ausländisches Unternehmen darf eine Repräsentanz in Indonesien errichten, um dessen Interessen zu verwalten, oder die Gründung und Entwicklung ihres Geschäftes vorzubereiten. 
  • Geführt von einem oder mehreren Indonesiern oder ausländischen Staatsbürgern, die als RO Führungsorgan (RO Executive) betrachtet werden. Die Ernennung basiert auf einem von dem ausländischen Unternehmen ausgestellten Ernennungsformular.  
  • Eine KPPA-Lizenz kann erteilt werden. Dies erfolgt durch Übermittlung des Formulars VI-A an das indonesische Investitionskoordinierungsamt (Investment Coordination Board – BKPM). Das RO erhält anschließend eine steuerliche Identifikationsnummer (NPWP) und ein Schreiben, welches die erfolgreiche Anmeldung bestätigt. 
  • Die Tätigkeiten eines ROs sind auf folgende Rollen beschränkt: 
  • Supervisor 
  • Zwischenhändler 
  • Koordinator  
  • Manager der Interessen der ausländischen Unternehmensgruppe  
  • Ein RO darf folgende Aktivitäten nicht ausführen:  
  • Das Management von ausländischen Unternehmen, dessen Tochtergesellschaften oder dessen Niederlassungen in Indonesien 
  • Das Generieren von Einnahmen in Indonesien 
  • Zwischen indonesischen Unternehmen oder Staatsbürgern und ROs sind folgende weitere Aktivitäten untersagt: Verträge eingehen, Verkauf und/oder Erwerb von Waren und Dienstleistungen  
  • Es gibt keine Bestimmung für eine minimale Investmentsumme um ein RO zu gründen.  

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Kapitalgesellschaft (Perseroan Terbatas / PT) 

  • Die am häufigsten verwendete Rechtsform für ausländische Investments in Indonesien 
  • Aktieninhaber haben eine beschränkte Haftung. 
  • Eine PT Gesellschaft errichtet mit einem ausländischen Anteilseigner in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des ausländischen Investmentgesetzes wird als ausländische Kapitalinvestition oder „Penanaman Modal Asiang“ (PMA) Unternehmen bezeichnet. 
  • Kann sich vollständig im Besitz des ausländischen Anteilseigners befinden oder als Joint Venture zwischen indonesischen und  ausländischen Anteilseignern gegründet werden. Ein Joint Venture PT wird ebenfalls als PMA Unternehmen bezeichnet. Jedes PT, bei dem lokale Investoren beteiligt sind (mit einem von der BKPM erhaltenen indonesischen Investitionsstatus), wird als ein mit einheimischen indonesischen Kapital investiertes Unternehmen („Penanaman Modal Dalam Negeri“ (PMDN) Unternehmen), kategorisiert.  
  • Das erforderliche Mindestkapital beträgt USD 100.000 (ca. EUR 88.000) 

 

Zusätzliche Anforderungen 

Abhängig von den Geschäftsfeldern, muss ein PT Unternehmen oder ein RO ebenfalls folgende Lizenzen besitzen:  

  • Geschäftssitzbescheinigung der Gebäudeverwaltung 
  • Bescheinigung des Unternehmenssitzes 
  • Bescheinigung der Unternehmensregistrierung (Tanda Daftar Perusahaan) 
  • Dauerhafte Gewerbeberechtigung (Surat Izin Usaha Perdagangan) – ausschließlich für PT Unternehmen

Außerdem muss das Unternehmen dem Sozialversicherungsprogramm für Arbeiter und dem Programm für die Krankenversicherung der Arbeiter beitreten. Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern oder mit einer monatlichen Lohnsumme von mindestens IDR 1 Mio. (EUR 66) müssen sich beim Arbeitsministerium registrieren.  

Nach dem indonesischen Unternehmensgesetz sind Unternehmen verpflichtet einen jährlichen Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den indonesischen Rechnungslegungsstandards zu verfassen. Zusätzlich müssen die Unternehmen Steuererklärungen monatlich und jährlich einreichen. 

 

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Fabian Knopf, Senior Associate, Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

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