Die Einkommensteuerbehörde der Philippinen (Bureau of Internal Revenue – BIR) hat kürzlich Vorschriften erlassen, die dazu bestimmt sind, die Einkommensteuerbefreiung für das 13. Monatsgehalt einzuführen und weitere (steuerliche) Vorteile von PHP 30.000 (Euro 627) auf PHP 82.000 (Euro 1.714) zu erhöhen. Diese Neuregelungen werden für Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor gelten und sind rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 gültig. Schätzungsweise können mehr als eine halbe Millionen Angestellte von der Steueränderung profitieren.
Die Steuerbefreiung zielt speziell auf „einen Bruttoeinkommensausgleich für Arbeitnehmer ab“. Für Selbstständige und Unternehmenseinkünfte kommt die Freistellung nicht in Betracht. Um eine ordnungsgemäße Einhaltung der neuen Steueränderungen zu gewährleisten, müssen Arbeitnehmer zum Jahresende ihren Schwellenbetrag berechnen und diesen in die Kompensationsnachweis übertragen.
Der Verfasser und Träger des Einkommensteuerbefreiungsgesetzes, Senator Juan Edgardo Angara, hat festgestellt, dass die Unterzeichnung des Gesetzes „eine längst überfällige Steuererleichterung“ für hart arbeitende Filipinos sei. Zusätzlich sagte der Senatspräsident und Hauptgesetzesverfasser Pro Tempore Ralph Recto, dass er der philippinischen Präsidentin Aquino für die Unterzeichnung des Gesetzes danke, welches eine wirtschaftliche Entlastung für private und öffentliche arbeitende Arbeitnehmer darstelle, deren Kaufkraft durch die Inflation wesentlich ausgehöhlt wurde.
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Während einige Analysten glauben, dass der Verlust an Steuereinnahmen durch die zusätzlichen Konsumausgaben von Arbeitnehmern kompensiert werden können, hat die BIR erklärt, dass sie mit einem Steuerverlust in Höhe von PHP 16,9 Mrd. (Euro 353,6 Mio.) rechnet. Als Folge hat die Behörde das Haushaltsziel für 2015 auf PHP 1,674 Billionen (Euro 35 Mrd.) gedrosselt.
In einer anderen kürzlich erschienenen Meldung hat die Behörde des Weiteren klargestellt, dass Zinserträge aus langfristigen Einlagen oder Investitionen einkommensteuerbefreit sind, wenn sie eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren haben. Die Steuerbefreiung gilt nur für in- oder ausländische Anleger, die im Inland im Handel tätig oder an Geschäften beteiligt sind.
Folgende Arten von Einlagen und Investitionen werden durch die Vorschrift erfasst:
- Termineinlagen
- Investitionen in der Form von Sparguthaben
- Gemeinschaftliche oder individuelle Treuhandfonds
- Einlagesurrogaten
- Vermögensverwaltungskonten
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