Vor kurzem hat Singapurs Steuerbehörde (Inland Revenue Authority of Singapore – IRAS) überarbeitete Richtlinien für Verrechnungspreise veröffentlicht, um ein besseres Verständnis davon zu vermitteln, wie die IRAS bei Verrechnungspreisangelegenheiten vorgeht. Diese Richtlinien verlangen vom Steuerzahler, dass aktuelle Verrechnungspreisdokumentation erstellt und verwaltet werden muss. Außerdem legen sie für Transaktionen mit einem nahestehenden Unternehmen Schwellenwerte fest, die durch eine entsprechende Verrechnungspreisdokumentation gedeckt werden müssen. Im September 2014 hatte die IRAS ein Konsultationsverfahren dazu eingeleitet.
Obwohl diese Richtlinien die früheren IRAS Regelungen festigen, gibt es einige neue Konzepte und Positionen, die in diesen überarbeiteten Richtlinien hervorgehoben werden.
1. Notwendigkeit für spezielle Analysen von Geschäftsvorgängen
Die IRAS hat ausdrücklich angemerkt, dass der Fremdvergleichsgrundsatz auf jeden einzelnen Geschäftsvorgang angewendet werden soll, welche nahelegen, dass jede Transaktion (materieller oder immaterieller Besitz/unternehmensinterne Finanzierung/Dienstleistungen) auf einer eigenständigen Grundlage analysiert werden soll. Dies wird die Verpflichtung zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation erhöhen. Die Absicht von IRAS spezielle Analysen von Geschäftsvorgängen zu verlangen, ist in den Beispielen offensichtlich, die die IRAS für die Verrechnungspreisrichtlinien zur Verfügung gestellt hat
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2. Schwellenwerte für Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Um die Belastungen der Compliance für Steuerzahler in Singapur zur verringern, hat die IRAS Schwellenwerte für Transaktionen mit verbundenen Unternehmen festgelegt. Steuerzahler müssen ihre Transaktionen mit verbundenen Unternehmen überprüfen, um sicherzugehen, dass sie unterhalb der Schwellenwerte liegen. Transaktionen die über den Schwellenwerten liegen, müssen durch die Verrechnungspreisdokumentation gestützt werden, und in Übereinstimmung mit den Dokumentationsanforderungen in den überarbeiteten Richtlinien stehen.
3. Regelung zur Erstellung und Erhaltung von Verrechnungspreisdokumentation
Die überarbeiteten Verrechnungspreisrichtlinien erfordern von Singapurs Steuerzahlern, die Dokumentation zeitnah auf vorrausschauender Basis zu pflegen. Zudem werden Detailinformationen von jeweils der Unternehmens- und Konzernebene die Verrechnungspreisdokumentation benötigt. Zusätzliche Informationen der Konzernebene werden vom IRAS angefordert. Durch die Notwendigkeit der Erstellung einer zeitgemäßen Dokumentation ist eine jährliche Compliance-Prüfung für die Steuerzahler Singapurs zu empfehlen.
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4. Leitlinien bei Wirtschaftsanalyse und Benchmarking
Die IRAS hat die dringend benötigten Leitlinien beim Benchmarking eingeführt. Diese Leitlinien beinhalten das Nutzen von Datenbanken, Betrachtung von öffentlichen bzw. privaten Unternehmen, ebenso wie das Heranziehen von vergleichbaren unprofitablen Unternehmen um niedrigere Gewinnspannen rechtfertigen zu können. Solche Leitlinien ermöglichen es dem Steuerzahler, quantitative und objektive Filter zu verwenden, um die Auswahl von vergleichbaren Unternehmen in Benchmarking-Untersuchungen zu rechtfertigen.
5. Einführung eines Sanktionsystems
Es gab in den Verrechnungspreisrichtlinien von 2006 keine Erwähnung von Strafen für unterlassene oder ungenügende Verrechnungspreisdokumentationen. In den überarbeiteten Richtlinien ist jedoch vermerkt, dass wenn Steuerzahler nicht auf Anfrage Verrechnungspreisdokumentationen vorlegen können, diese gemäß des Einkommensteuergesetzes bestraft werden können.
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6. Das Verfahren der Verrechnungspreiskonsultation (Transfer Pricing Consultation –TPC)
Weitere Richtlinien sind für das TPC-Verfahren vorgesehen, wonach die IRAS Steuerzahler verpflichtet, die Angemessenheit und Aktualität der Verrechnungspreisdokumentation sowie die Ergebnisse des Fremdvergleichsgrundsatzes zu überprüfen. Als ein Ergebnis des TPC ist es möglich, dass eine Steuerregulierung beantragt werden kann, wenn daraus steuerpflichtige Gewinne aus der Transaktion mit einem verbundenen Unternehmen hervorgehen und nicht mit den marktkonformen Standards übereinstimmen.
7. Das Verfahren einen Vergleich auszuhandeln (Mutual Agreement Procedure – MAP)
In diesen überarbeiteten Richtlinien hat die IRAS außerdem Steuerpflichtigen, die Interesse haben ein MAP mit der IRAS auszuhandeln, Orientierungshilfe geboten. Die IRAS hat angeboten, verfahrensorientierte Hilfestellung zu gewähren, ähnlich dem Verhandeln eines APA, welches einzuhaltene Zeitpläne beinhaltet, sowie die Informationen, die verlangt werden.
8. Anpassung von Verrechnungspreisen
Die IRAS hat detaillierte Anleitungen für die Anpassungen zur Verfügung gestellt, die alle einen Bezug zu Verrechnungspreisen haben und die Konditionen, unter welchen diese Anpassungen durch die IRAS entweder akzeptiert oder abgelehnt werden, beinhalten. Die Anpassungen die vom IRAS klassifiziert sind gehen aus Anpassung zum Jahresabschluss; kompensierende Anpassungen; selbst eingeleiteten, rückwirkenden Anpassungen; und durch eine Steuerbehörde eingeleitete entsprechende Anpassungen.
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