Singapur – Am 1. September 2014 hat die Steuerbehörde Singapur (IRAS) ein Konsultationsverfahren eingeleitet, in dem zu geplanten Änderungen der Dokumentationspflicht zu Verrechnungspreiszwecken Stellung genommen werden soll. Wesentliche Änderungen, die von der IRAS vorgeschlagen werden:
Zeitnahe Dokumentation von Verrechnungspreisen
Abschnitt 5 des Rundschreibens der IRAS definiert die „zeitnahe“ Dokumentation von Verrechnungspreisen. Die IRAS akzeptiert Aufzeichnungen zu Transferpreisdo-kumentationen, die im Voraus oder zeitgleich mit den Transaktionen dokumentiert wurden, einschließlich dem Zeitpunkt der Steuererklärung.
Analyse:
Dies ist eine entscheidende Änderung der Haltung der IRAS gegenüber der Dokumentation von Transferpreisen. Die Richtlinien zu Verrechnungspreisen von 2006 machten zur zeitnahen Dokumentation keine Angaben. Obwohl Angaben zu Verrechnungspreisen nicht zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen, wird von der IRAS erwartet, dass die Dokumentation beibehalten wird, um nachzuweisen, dass innerbetriebliche Transaktionen im Rahmen des Fremdvergleichsgrundsatzes stattgefunden haben. Die IRAS bittet um Kommentare zu möglichen Schwierigkeiten, die auf Steuerzahler bei einer zeitnahen Dokumentation von Verrechnungspreisen zukommen könnten.
Steuerzahler die von der Dokumentation der Verrechnungspreisen ausgenommen sind
Dass durch die Dokumentation erhebliche Eigenkosten für den Steuerzahler entstehen können, ist der IRAS bekannt. Um diese finanzielle Last zu verringern, schlägt sie daher vor, für folgende Steuerzahlergruppen eine Befreiung der Dokumentationspflicht auszusprechen:
• kleine und mittelständische Unternehmen, die sich mit inländischen Transaktionen nahestehender Unternehmen befassen, bei denen die Niederlassungen demselben Körperschaftsteuersatz angehören, und
• bei denen Steuerzahler einen fünf Prozent Aufschlag für Routinedienstleistungen erheben.
Analyse:
Dies ist eine positive Entwicklung für Steuerzahler in Singapur. Des Weiteren vermerkt die Steuerbehörde, dass Dokumentationen immer im Hinblick auf Verrechnungspreisrisiken, die möglicherweise bei Transaktionen zwischen nahestehenden Unternehmen entstehen können, vorgenommen werden sollten. Außerdem hat die IRAS klargestellt, dass von Steuerzahlern kein Aufkommen für Compliance-Kosten erwartet wird, die außer Relation zu Steuerabgaben oder der Transferkomplexität stehen.
Die IRAS bittet um explizites Feedback, ob zusätzliche Umstände mit in die obenstehenden Kategorien eingeschlossen werden sollten.
Beizubehaltende Dokumentationsarten von Transferpreisen
Laut der IRAS müssen Steuerzahler sowohl auf Einzelunternehmens- und Gruppenebene die entsprechenden Dokumente einreichen. In Anhang A sollten dazu spezifische und detaillierte Angaben gemacht werden. Obwohl ähnliche Angaben schon unter Anhang G der Richtlinien von 2006 gemacht werden sollten, bittet die IRAS nun zusätzlich um folgende Informationen:
1. Entscheidende Gewinntreiber, sowie eine Liste aller immateriellen Anlagen samt ihrer legalen Besitzer;
2. Angaben zur Managementstruktur des Steuerzahlers, sowie Angaben zu Personen, die dem Management vorstehen, inklusive der Länder ihrer Hauptniederlassung. Im Hinblick auf den aktuellen globalen Trend zur Umsetzung von OECD Standards zur Verhinderung der Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Gewinnverlagerung, sind diese Änderungen der geforderten Angaben nicht verwunderlich. Die IRAS bittet um Kommentare, ob die Abfragung dieser Informationen umsetzbar ist.
Mehr zum Thema: Hong Kong wird OECD Standard zum Austausch von Steuerinformationen einführen
Zusammenfassung
Während offiziell lediglich eine umfassendere Anleitung zur Dokumentation von Verrechnungspreisen bereitgestellt werden soll, scheint der Umfang der geplanten Anpassungen auf eine grundlegende Reform der Transferpreis Dokumentation hinzudeuten. Angesichts ähnlicher Anpassungen in anderen asiatischen Ländern (z.B. in Malaysia und Indonesien), ist dieser Schritt wenig verwunderlich. Darüber hinaus mag dies auch Singapurs Reaktion auf zunehmend schwieriger werdende Verhältnisse im Transferpreis Bereich sowohl für Behörden als auch für Steuerzahler sein.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:
Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com
Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Silke.Neugebohrn@dezshira.com
Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de, wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können.
Bleiben Sie auf dem Laufenden über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter. Jetzt abonnieren!
Weiterführende Lektüre (Kostenlos zum Download):
Personalverwaltung in Asien Diese Ausgabe von Asia Briefing hilft Ihnen und Ihrem Unternehmen, sich im Dickicht der erforderlichen Informationen für die Gestaltung eines Arbeitsvertrags in den Ländern Indien, China und Vietnam zurechtzufinden. Wir gehen auf die Sozialversicherungssysteme und deren einzelne Leistungen ein, damit Sie sowohl Ihre Rechte und Pflichten, als auch die Ihrer Angestellten kennen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Umsatzsteuer in Asien Diese Asia Briefing Ausgabe soll Ihnen die Möglichkeit geben, einen schnellen Überblick über die aktuell wichtigsten Details der Umsatzsteuersysteme in China, Indien und Vietnam zu erhalten.