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Vietnam: Flugkosten für Angestellte sind nicht von Einkommensteuer betroffen

Hanoi – Am 15. Mai hat Vietnams Finanzministerium den Bescheid 6375/BTC-TCT veröffentlicht, welcher nunmehr klarstellt, dass Flugkosten und damit verbundene Ausgaben für ausländische Angestellte, welche zwischen Vietnam und ihrem Heimatland reisen, nicht mehr Gegenstand der Einkommenssteuer sind. Diese Regulierung gilt auch rückwirkend für den Zeitraum vor der Veröffentlichung des Rundbriefs 1 11/2013/TT-BTC am 15. August 2013.

Zuvor war es durch eine Serie von Bescheiden des Steueramtes zu Verwirrungen gekommen, da diese impliziert hatten, dass Reisekosten für ausländische Arbeitskräfte, die auf Rotationsbasis nach Vietnam reisen, von der Einkommenssteuer betroffen sind. Diese Briefe sollten für die Zeit vor Inkrafttreten des Rundbriefs 1 11/2013/TT-BTC gelten, schienen sie jedoch auch die Periode danach zu betreffen.

Zahlreiche Wirtschaftsprüfungsunternehmen hatten daraufhin gemeinsam mit ihren Kunden argumentiert, dass die Bescheide falsch seien und Flugkosten weder vor noch nach Inkrafttreten des Rundbriefs zu versteuern sein sollten.

Der Kern der Debatte um die Briefe war, dass Flugkosten normale Geschäftsausgaben und kein finanzieller Vorteil für die Beschäftigten seien.

Am 15. Mai erklärte die vietnamesische Regierung schließlich, dass sie der Argumentation gegen die Versteuerung zustimme und entsprechende Änderungen unverzüglich vorgenommen würden.

In den vergangenen Jahren hat die vietnamesische Regierung zunehmende Anstrengungen unternommen ein positives Geschäftsumfeld für ausländische Unternehmen und Investoren in dem Land zu schaffen. Die positive Entscheidung, die Regelungen zur Einkommenssteuer zu verbessern, ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, geschäftliche Tätigkeiten in Vietnam zu erleichtern.

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