×

Indien ermöglicht limitierte ausländische Direktinvestitionen in Limited Liability Partnerships (LLP)

Die Reserve Bank of India (RBI) hat mitgeteilt, dass LLPs ab sofort, unter bestimmten Kriterien, ausländische Direktinvestitionen erhalten können. Die ursprüngliche Meldung der RBI kann hier gefunden werden.

Durch diese Änderungen können LLPs ausländische Direktinvestitionen mit Genehmigung der Regierung in Sektoren, in denen 100 Prozent FDI zulässig ist, annehmen. Für Anforderungen im Bezug auf Preisbildung gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

Ausländische Direktinvestitionen müssen entweder mehr ausmachen oder gleich mit dem fairen Preis sein, welcher durch eine Bewertungsnorm festgelegt wird, die international anerkannt / als Marktpraxis angenommen wird (im Folgenden als „fairer Preis von Kapitalanlagen/Gewinnanteil einer LLP“ bezeichnet) und es muss ein Bewertungszertifikat im Sinne dieser Vorlagen erstellt werden, welches durch einen Wirtschaftsprüfer, durch einen praktizierenden Kostenbuchhalter oder durch einen zugelassenen Gutachter aus dem Gremium der Zentralregierung genehmigt wird.

Im Falle der Übertragung der Kapitaleinlage / des Gewinnanteils von einem Ansässigen zu einem nicht-Ansässigen, muss die Übertragung entgeltlich gleich oder mehr als der faire Preis von Kapitaleinlagen / Gewinnanteil einer LLP sein. Weiter soll die Übertragung, im Falle der Übertragung von Kapitaleinlagen / Gewinnanteil eines nicht-Ansässigen an einen Ansässigen, als eine Gegenleistung gesehen werden, welche kleiner als oder gleich dem fairen Preis der Kapitaleinlage / des Gewinnanteils einer LLP ist.

Anforderung für den Bericht:

Zahlung und jede Übertragung der Kapitaleinlage und Gewinnanteilen der LLP dürfen nur durch Geldüberweisungen über normale Bankkanäle oder durch Abbuchungen vom Konto der betreffenden Person getätigt werden.

(i)                 LLPs sollen an das Regionalbüro der Reserve Bank folgendes berichten: Die Details der Eingangshöhe für die Kapitaleinlage und Gewinnanteile im Formular „Foreign Direct Investment-LLP (I)“, wie in Anhang II zusammen mit Kopie/Kopien der FIRC/s um Eingänge der Überweisung, sowie den Bericht über die KYC über ausländische Anleger in Anhang IV via einer AD-Kategorie – I Bank – und einem Bewertungszertifikat (gemäß Paragraf 5) hinsichtlich Preisbildung. Dies muss so bald wie möglich erfolgen, auf jeden Fall nicht später als 30 Tage ab Datum des Eingangs des Betrag der Gegenleistung. Der Bericht wird vom betroffenen Regionalbüro anerkannt, welches eine eindeutige Identifikationsnummer (UIN) für die berichtete Menge zuteilt.

(ii)               Der AD-Kategorie – I Bank in Indien, welche die Überweisung erhält, sollte einen KYC Bericht in Bezug auf den, von den ausländischen Investoren von einer ausländischen Bank remittierten Betrag beinhalten.

(iii)             Desinvestition / Übertragung der Kapitaleinlage oder Gewinnanteil zwischen einem Ansässigen und einem Nichtansässigen (oder umgekehrt) muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Fonds in der Formulardirektinvestitionen-LLP (II) laut Anhang III gemeldet werden.

Weitere wichtige Anforderungen inkludieren Berechtigung für Downstream-Investitionen in eine LLP wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com, besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de wo sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter. Jetzt abonnieren!

Weiterführende Lektüre (Kostenlos zum Download):
Die Erweiterung Ihres Chinageschäfts nach Indien und Vietnam

expanding_your_china_business_to_india_and_vietnam_coverDiese Ausgabe des Asia Briefing Magazins erörtert Gründe, weshalb China nicht länger die einzige Destination für exportgetriebene Unternehmen darstellt und inwiefern die Evolution des Handels in Asien Vietnam und Indien zu wettbewerbsfähigen Alternativen werden lässt. In Anbetracht dessen untersuchen wir den Zweck, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Markt-Eintritts Varianten, welche ausländischen Investoren mit Interesse an Vietnam oder Indien zur Verfügung stehen.

Das könnte Sie auch interessieren:
Eine Einführung in Asiens Steuerabkommen

eine_einfuehrung_in_asiens_steuerabkommen_coverIn dieser Ausgabe des Asia Briefing Magazins, werden die verschiedenen Arten von Handels-und Steuerabkommen, die zwischen asiatischen Nationen existieren analysiert. Dazu gehören unter anderem bilaterale Investitionsverträge – die zwar etwas aus der Mode gekommen sind, aber immer noch den Hauptschwerpunkt des bilateralen Handels zwischen vielen kleineren Schwellenländern ausmachen. Auch Doppelbesteuerungsabkommen und Freihandelsabkommen, die sich unmittelbar auf Unternehmen in Asien auswirken, werden erläutert.

Back to News

Back to top