DELHI – Unternehmen und potentielle Investoren, welche die Vorteile von Indiens liberalisierten Beschränkungen der ausländischen Direktinvestitionen nutzen möchten, müssen die Investitionsoptionen und die Möglichkeiten der Gründung einer Unternehmensrepräsentanz im Land gründlich prüfen. In diesem Artikel werden die Funktionen und Anforderungen für Verbindungsbüros in Indien näher erläutert.
Verbindungsbüro
Ausländische Unternehmen können ein Verbindungsbüro in Indien eröffnen, um die Geschäftsaktivitäten der Muttergesellschaft zu fördern, oder um als Kommunikationskanal zwischen der ausländischen Muttergesellschaft und dem indischen Unternehmen zu fungieren.
Verbindungsbüros ist es nicht erlaubt Gewerbe-, Handels- oder Industrietätigkeiten auszuüben, daher müssen sie durch Überweisungen von der ausländischen Muttergesellschaft gestützt werden. Ein Verbindungsbüro ist berechtigt folgende Tätigkeiten auszuüben:
- Erleichterung der Kommunikation zwischen dem ausländischen Mutterunternehmen und Gesellschaften in Indien um Marktchancen zu etablieren;
- Förderung von Import / Export zwischen den zwei Ländern;
- Schaffung einer finanziellen und technischen Zusammenarbeit zwischen dem Übersee- und indischen Unternehmen;
- Vertretung der ausländischen Muttergesellschaft in Indien
Der Foreign Exchange Management Act (FEMA) regelt das Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Errichtung eines Verbindungsbüros oder einer Niederlassung. Laut diesem Gesetz müssen ausländische Unternehmen eine bestimmte Genehmigung der Royal Bank of India (RBI erhalten, um die Berechtigung zu haben ein Verbindungsbüro zu betreiben. Anträge müssen anhand des Formulars FNC (Antrag auf Gründung einer Niederlassung/eines Verbindungsbüros in Indien) eingereicht werden. Das Genehmigungsverfahren dauert in der Regel 20 bis 24 Wochen. Die Erlaubnis ein Verbindungsbüro zu betreiben wird für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt, wobei die Erlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt verlängert werden kann. Ein Unternehmen muss auch die folgenden Bedingungen erfüllen, um sich für die Etablierung eines Verbindungsbüros zu qualifizieren:
- Es muss eine dreijährige Aufzeichnung des rentablen Betriebs in der Heimat vorliegen und
- Es muss ein Mindestnettowert von US$ 50.000 vorliegen, welcher durch die letzte geprüfte Bilanz oder durch einen Kontoauszug bestätigt werden muss.
Wenn ein Unternehmen diesen Anforderungen nicht entspricht, aber ein Tochterunternehmen entsprechen würde, so kann das Unternehmen eine Patronserklärung im Namen des Tochterunternehmens einreichen. Des Weiteren muss das Unternehmen eine Gründungsurkunde, Gesellschaftsvertrag und Satzung, sowie die letzte geprüfte Bilanz der Muttergesellschaft einreichen. Das Verbindungsbüro muss auch eine Permanent Account Number (PAN) von der Einkommensteuerbehörde erhalten.
Innerhalb der ersten 30 Tage nach Etablierung muss das Verbindungsbüro beim Registrar of Companies (RoC) durch Einreichung des Formulars 44 via das Ministry of Corporate Affair’s Online Portal registriert werden. Die folgenden Dokumente müssen zur Verfügung gestellt werden:
- Eine Kopie der Gründungsurkunde des Verbindungsbüros und der Satzung in Englisch
- Vollständige Adresse der Hauptbetriebsstätte des Unternehmen außerhalb von Indien;
- Name und Adresse des Verbindungsbüros in Indien;
- Liste der Geschäftsführer;
- Name und Anschrift des offiziellen Vertreters des Unternehmens mit Sitz in Indien (z.B. die berechtigte Person, welche Lieferung von Mitteilungen und Dokumenten an das Unternehmens akzeptieren darf)
Jedes Jahr muss das Verbindungsbüro ein jährliches Tätigkeits-Zertifikat (Annual Activity Certificate – AAC), welches von einem Wirtschaftsprüfer vorbereitet werden muss, bei RBI einreichen, um zu bestätigen, dass die Aktivitäten des Büros der Gründungsurkunde entsprechen. Ein AAC soll auch bei der Generaldirektion für Einkommensteuern innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht werden.
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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com
Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
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