×

Geeignete Berechnungsmethoden der Mehrwertsteuer in Vietnam

HANOI – Allgemein gesprochen ist die Mehrwertsteuer eine konsumbasierte Steuer, die sich an dem durch Produktion, Umlauf und Konsum erzeugten Mehrwert von Gütern und Dienstleistungen orientiert. Für die meisten Güter und Dienstleistungen, die in Vietnam gehandelt werden, fällt Mehrwertsteuer an. Insofern handelt es sich bei der Mehrwertsteuer um eine indirekte Besteuerung des inländischen Konsums, die nicht auf Landes- oder Kommunalebene differenziert, sondern landesweit gilt.

Außerdem ist die Mehrwertsteuer eine mehrstufige Steuer, die bei jedem Schritt von Produktion und Vertrieb fällig wird und schlussendlich vom Endkonsumenten getragen wird. Aus Sicht des Unternehmens stellt die Mehrwertsteuer eine Umsatzsteuer dar; daher werden die Begriffe häufig synonym verwendet.

Im Wesentlichen gibt es zwei Möglichkeiten der Mehrwertsteuerberechnung:

Screen shot 2014-04-04 at 05.42.03

Anrechnungsmethode

Für die meisten Unternehmen gilt die Anrechnungsmethode; insbesondere gilt diese für ausländisch-investierte Unternehmen und ausländische Vertragspartner sowie Unternehmen, die nach dem Gesellschaftsgesetz gegründet wurden. Die fällige Ausgangssteuer ist die Summe der in den Ausgangsrechnungen ausgewiesenen Mehrwertsteuer auf sämtliche verkauften Güter und Dienstleistungen. Die abzugsfähige Vorsteuer ist die Summe der in den Eingangsrechnungen ausgewiesenen Mehrwertsteuer, die beim Kauf oder der Inanspruchnahme von Gütern und Dienstleistungen entrichtet wurde.

Für die Geltendmachung eventueller Abzugsansprüche sind entsprechende Belege vorzulegen. Darüber hinaus müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die jeweiligen Rechnungen müssen dem geltenden Recht entsprechen.
  • Sofern der Gesamtbetrag der Eingangsrechnungen 20 VND Millionen überschreitet, muss die Zahlung der entsprechenden Rechnungsbeträge per Banktransaktion nachgewiesen werden können.

Alle Rechnungen müssen wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt sein sowie sämtliche Aufschläge und Zusatzgebühren enthalten. Sofern die Mehrwertsteuer nicht explizit ausgewiesen ist, wird zur Berechnung der Mehrwertsteuer der Rechnungsbetrag mit dem aktuellen Mehrwertsteuersatz multipliziert.

Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer erfolgen auf monatlicher Basis. Hierbei werden gezahlte und eingenommene Mehrwertsteuer vom Steuerzahler selbst verrechnet und der Differenzbetrag abgeführt beziehungsweise bei der jeweils zuständigen Behörde eingefordert. Bei Verwendung der Anrechnungsmethode findet über die monatliche Abwicklung der Mehrwertsteuer hinaus keine finale Umsatzsteuererklärung am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres statt.

Korrekturen der abgeführten Umsatzsteuer müssen innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Sofern das Unternehmen für drei oder mehr Monate keine Vorsteuer geltend gemacht hat, kann beim Finanzamt eine Rückerstattung angefordert werden. In speziellen Fällen, zum Beispiel bei Firmen, deren abzugsfähige Vorsteuer 200 VND Millionen regelmäßig überschreitet, kann eine monatliche Rückerstattung beantragt werden.

Direkte Methode

Die direkte Methode wird von Firmen, Organisationen und Einzelpersonen verwendet, die nicht in Vietnam ansässig sind, jedoch trotzdem Einkommen in Vietnam erwirtschaften, und deren Rechnungslegung nicht auf Basis des Vietnamesischen Buchhaltungsstandards erfolgt. Außerdem gilt die direkte Methode für den Handel mit Edelmetallen.

Bei der direkten Methode erfolgt die Berechnung der Steuerschuld auf Basis des Gesamtumsatzes, der erst am Ende eines jeden Geschäftsjahres feststeht. Daher haben die monatlichen Zahlungen einen vorläufigen Charakter und die tatsächliche Steuerschuld kann von der Summe der monatlichen Einzelzahlungen abweichen. Daher muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres eine abschließende Steuererklärung eingereicht werden.

Bei Verwendung der direkten Methode erfolgt die Rechnungsstellung in Handelsrechnungen.


Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

Für weitere Information oder mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, bitte senden Sie eine Email an germandesk@dezshira.com, besuchen Sie uns auf www.dezshira.com wo sie unsere Unternehmensbroschüre kostenlos herunterladen können.

Bleiben Sie uptodate über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter. Jetzt abonnieren!

Weiterführende Lektüre:

Im Hinblick auf die geltende Steuergesetzgebung bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den asiatischen Ländern. In dieser Ausgabe wollen wir Ihnen einen aktuellen Überblick über diejenigen Steuern liefern, die für ausländische Investoren in den jeweiligen Ländern relevant sind.

Back to News

Back to top