Sozialversicherung und Lohnbuchhaltung
Published: October 2012Mit der Verabschiedung der Übergangsregelungen zur Teilnahme von in China arbeitenden Ausländern am Sozialversicherungssystem letzten Oktober wurde das „Innenleben“ des Sozialversicherungssystems für ausländische Investoren noch relevanter. In dieser Ausgabe wollten wir daher einen allgemeine Einführung in die Grundlagen der gesetzlichen Sozialleistungen in China bieten.
Als letzten Oktober die Anordnung für die Teilnahme an der Sozialversicherung durch ausländische Arbeitnehmer innerhalb von China in Kraft getreten ist, wurden die inneren Tätigkeiten des Sozialversicherungssystems noch wichtiger für den durchschnittlichen ausländischen Investor. Während die Sozialversicherung auf den Richtlinien der Zentralregierung basiert, variiert die Umsetzung regional, wobei die Integration von Ausländern in das Sozialversicherungssystem ein Schlüsselbeispiel dafür darstellt. Wie wir hier noch weiter ausführen, fordert Dalian derzeit nur Rentenzahlungen von ausländischen Arbeitnehmer, während Shenzhen Beiträge für drei Versicherungen fordert und Peking, Suzhou, Tianjin und Xiamen Beiträge für alle fünf Versicherungen fordern. Shanghais Teilnahme ist derzeit noch freiwillig. Derartige Abweichungen und häufige Änderungen bei vorgeschriebenen Leistungsvorschriften verursachen leicht eine ungewollte Nichteinhaltung dieser Bestimmungen. In dieser Ausgabe treten wir sodann eine Annährung „zurück zu den Grundlagen” der gesetzlichen Leistungen in China an. Wo genau fließen die etwa 35 bis 40 Prozent des Angestelltengehaltes hin? Was sind Sozialversicherungsbeitragsraten, Basisbeiträge und Steuerbefreiungen? Wie passt das alles in den Lohnbuchhaltungsprozess? Als nächstes betrachten wir gesetzliche Leistungen als ein Teil des großen Lohnabrechnungspuzzles, mit Schwerpunkten auf zwei sehr China-spezifische Teile: FESCOs und Hukou, Chinas „innerländischen Ausweis”.